Bootsmann
Zielgruppe
- Rettungsschwimmer ab Silber
- <span style="font-family:Symbol"><span style="font:7.0pt "Times New Roman""></span></span>angehende Wasserretter
- angehende Bootsführer
Voraussetzungen zum Bootsmann nach APV Bund
Bewerber müssen
- mindestens 16 Jahre alt sein,
- einen gültigen Nachweis als Angehöriger der Wasserwacht besitzen und
- das Deutsche Rettungsschwimm-Abzeichen Silber oder Gold besitzen.
Theoretische Ausbildung
Inhalte sind:
- Grundlagen Schifffahrtsrecht
- Verhalten an Bord
- Besonderheiten des Einsatzgebietes
- Verhalten in Badezonen
- Gefahren und Einschränkungen
- Rettungseinsätze
Praktische Ausbildung
Inhalte sind:
- Arbeiten mit Tauwerk, Ausführen von Knoten
- Hilfe bei Bootsmanövern
- Rettungsmanöver (Mensch über Bord)
- Seemännische Arbeiten wie An- und Ablegen, Schleppen, Ankern
- Rettungseinsätze
- Umgang mit seemännischem Gerät wie Rettungswesten, Bootshaken, Fender, Paddel
- Umgang mit Rettungsgerät
- Umgang mit nicht motorisierten Wasserfahrzeugen
Bootsführung
Vorraussetzungen:
Am Prüfungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben
Bescheinigung über das Seh- und Hörvermögen (nicht älter als 6 Monate)
gültiger Dienstausweis bzw. DRK-Server Eintrag
Umfang (1UE=45min):
mind. 30 UE Theorie/10 UE Praxis
Anmeldung bei Hans-Peter Stein.