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Bootsmann

Zielgruppe

  • Rettungsschwimmer ab Silber
  • <span style="font-family:Symbol"><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span>angehende Wasserretter
  • angehende Bootsführer

 

Voraussetzungen zum Bootsmann nach APV Bund

Bewerber müssen

  • mindestens 16 Jahre alt sein,
  • einen gültigen Nachweis als Angehöriger der Wasserwacht besitzen und
  • das Deutsche Rettungsschwimm-Abzeichen Silber oder Gold besitzen.

 

Theoretische Ausbildung

Inhalte sind:

  • Grundlagen Schifffahrtsrecht
  • Verhalten an Bord
  • Besonderheiten des Einsatzgebietes
  • Verhalten in Badezonen
  • Gefahren und Einschränkungen
  • Rettungseinsätze

Praktische Ausbildung

Inhalte sind:

  • Arbeiten mit Tauwerk, Ausführen von Knoten
  • Hilfe bei Bootsmanövern
  • Rettungsmanöver (Mensch über Bord)
  • Seemännische Arbeiten wie An- und Ablegen, Schleppen, Ankern
  • Rettungseinsätze
  • Umgang mit seemännischem Gerät wie Rettungswesten, Bootshaken, Fender, Paddel
  • Umgang mit Rettungsgerät
  • Umgang mit nicht motorisierten Wasserfahrzeugen

Bootsführung

Vorraussetzungen:

Am Prüfungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben

Bescheinigung über das Seh- und Hörvermögen (nicht älter als 6 Monate)

gültiger Dienstausweis bzw. DRK-Server Eintrag

Umfang (1UE=45min):

mind. 30 UE Theorie/10 UE Praxis

 

Anmeldung bei Hans-Peter Stein.

Ausbildungmöglichkeiten